INSTALLATION NEUER FEUERSTÄTTEN
Ablaufplan:
Planen Sie den Ein- oder Umbau eines Kaminofens oder einer neuen Heizung? Klasse. Hierbei gibt es dann aber vorher noch einige Dinge zu beachten und diese Seite soll Ihnen den richtigen Ablauf dazu erläutern.
Grundsätzlich ist es ratsam, sich rechtzeitig in der Planungsphase mit dem zuständigen Schornsteinfeger abzustimmen und ihm Ihre Planung und Wünsche mitzuteilen.
Bei einem Ortstermin können viele Dinge im Voraus besprochen und geklärt werden, wodurch sich eventuelle Probleme bei der späteren Abnahme der Feuerstätte vermeiden lassen.
Haben Sie z.B. schon einen Kaminofen und wollen diesen nur austauschen und/oder erneuern, dann sind die Grundvoraussetzungen ja schon gegeben.
Bei der Auswechslung von Feuerstätten ist zu beachten, dass dann auch neues aktuell geltendes Baurecht einzuhalten ist und manchmal Änderungen am Schornstein oder dem Aufstellraum erforderlich werden können.
Planen Sie einen kompletten Neubau der Anlage, so sollten vor Ort der Schornstein und der Aufstellort der zukünftigen Feuerstätte begutachtet und die geltenden Brandschutzbestimmungen besprochen werden.
Es müssen z.B. die Ableitbedingungen für Schornsteine mit festen Brennstoffen eingehalten werden. (§19 der 1. BImSchV)
Diese regeln u.a. den Abstand vom Schornstein zu Fenstern und/oder Lüftungsöffnungen im näheren Umfeld.
Als weiterer Punkt muss heute verstärkt auf die Verbrennungsluftversorgung der Feuerstätten geachtet werden, da besonders bei Gebäuden mit einer kontrollierten Be- und Entlüftungsanlage oder bei Küchen mit Dunstabzugshauben, die im Abluftbetrieb arbeiten, Probleme entstehen können.
Nach §82 Abs. 3 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) sind Änderungen und/oder Neuerrichtungen von Feuerstätten dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger 2 Wochen vor Baubeginn anzuzeigen und eine Genehmigung einzuholen.
Um den Neubau oder die Auswechslung einer Feuerstätte zu beantragen, benötigen Sie ein Kennziffernblatt.
Das Kennziffernblatt ist der eigentliche Antrag mit allen Daten zu Bauherren/in, Feuerstätte, Verbindungsstück und Schornstein, sowie des Aufstellraumes der Feuerstätte.
Dazu kommt dann mit der Schornsteinquerschnittsberechnung nach DIN 13384 noch der Funktionsnachweis.
Damit kann im Vorweg berechnet werden, ob die Feuerstätte, die Sie einbauen wollen, auch zu dem Schornstein passt, der im Haus verbaut ist oder ob evtl. Probleme zu erwarten sind.
Die Berechnung nach DIN 13384 und das Kennziffernblatt erstellt im Regelfall der Ofen- oder Heizungsbauer für Sie.
Kaufen Sie die neue Feuerstätte beim Fachhändler, ist es zwar etwas teurer aber Sie haben im Regelfall ein „Rundum-sorglos-Paket“.
Das ausfüllen des Kennziffernblattes und die Berechnung nach DIN 13384 erstellt der Fachmann normalerweise als Serviceleistung für Sie und schickt diese dann dem zuständigen Schornsteinfeger zur weiteren Bearbeitung.
Der Einbau und Anschluss der neuen Feuerstätte an den Schornstein wird dann ebenso von ihm übernommen und Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern.
Kaufen Sie im Internet oder Baumarkt, so ist es evtl. etwas günstiger, aber Sie müssen sich selbst um die Formalitäten wie das Kenziffernblatt und die DIN 13384-Berechnung sowie den Einbau des Ofens kümmern.
Dies ist für die meisten Kunden nicht so einfach und oftmals mit weiteren Kosten durch die Beauftragung weiterer Fachleute z.B. für die Erstellung der Berechnung verbunden.
Sie können die Unterlagen auch von Ihrem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erstellen lassen. Dies muss dann aber nach erfolgter Auftragserteilung auch nach der geltenden Baugebührenordnung abgerechnet werden.
Sobald der Schornsteinfeger den Antrag bearbeitet und die Freigabe erteilt hat, kann der Um- oder Einbau der neuen Feuerstätte erfolgen.
Nach Fertigstellung der Anlage muss diese noch vom zuständigen bevollmächtigten Schornsteinfeger abgenommen werden. Ein Betrieb der Feuerstätte ist erst nach erfolgter Abnahme zulässig.